Aug 06, 2013 Street-Magazine Technik/TÜV Tipps Kommentare deaktiviert für Import Service
Grundsätzliches?
Michael M aus Hamburg fragt:
Liebes TÜV-Team, einfach toll, eure TÜV-Beiträge! Jetzt ist mir doch einiges klarer geworden. Aber eine Frage habe ich dennoch. Ich möchte mir demnächst eine coole Kiste aus den USA rüber holen, könnt ihr mal etwas Grundsätzliches zur Zulassung sagen?
Markus Tappert, Sachverständiger bei TÜV HANSE GmbH:
Lieber Michael, es ist lange her, dass wir das Thema hier behandelt haben, und es erreichen uns weiterhin viele Fragen. Gerne gehen wir noch mal darauf ein.
Anhand der vielen US-Cars auf unseren Straßen wirst du es wahrscheinlich schon vermutet haben: Es ist nicht unmöglich, einen Ami in Deutschland auf die Straße zu bringen. Dennoch sind die Vorschriften, welche die Fahrzeuge erfüllen müssen, noch nicht weltweit harmonisiert, weshalb es ein paar wichtige Dinge zu beachten gibt.
Neu oder alt?
Macht es einen Unterschied, ob es ein Neufahrzeug ist, ein gebrauchtes Fahrzeug oder ein Fahrzeug, das ich als Umzugsgut mitbringe?
Nein. Im Grunde macht es keinen Unterschied! Für Umzugsgut gibt es theoretisch Erleichterungen bei den Abgas- und Geräuschvorschriften. Das Fahrzeug ist dann aber in Deutschland fast unverkäuflich, da die Zulassungsstelle die Ausnahmen auf den Halter beschränkt, der das Fahrzeug mitbringt. Eine Umrüstung wie jedes normale Gebrauchtfahrzeug macht also Sinn.
Neufahrzeuge werden nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung begutachtet, bei Einzelfahrzeugen dem §13 EG-FGV. Gebrauchtfahrzeuge werden nach der STVZO ? §21 StVZO ? begutachtet. Im Endeffekt hat das aber nur geringe Auswirkungen für den Halter.
Die Frage kann man also nicht so einfach beantworten. Viel hängt davon ab, was man selbst will.
Ein paar Erleichterungen gibt es aber. Je älter ein Fahrzeug ist, desto weniger Vorschriften müssen erfüllt werden, da sich die Anwendung der einzelnen Paragrafen immer auf den Tag der Erstzulassung bezieht. So dürfen zum Beispiel Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 01.04.1970 ohne Gurte auf den vorderen Sitzen ausgerüstet sein. Auskunft über alle Übergangsfristen kann die Technische Prüfstelle, in Hamburg die TÜV HANSE GmbH, geben.
Neue Fahrzeuge sind komfortabler, sicherer und alltagstauglicher, allerdings sorgen CAN-Bus-Steuerungen für Probleme bei der Umrüstung.
Paperwork
Welche Papiere benötige ich?
Neufahrzeuge werden in den USA mit einem „Certificate of Origin“ – Herstellerbescheinigung ? ausgeliefert, Gebrauchtfahrzeuge haben einen „Certificate of Title“ als Eigentumsnachweis. Vorsicht ist bei Fahrzeugen mit sogenanntem „Salvage Title“ geboten! Dies sind Verschrottungspapiere, und diese werden dann ausgestellt, wenn das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat! In manchen EU-Staaten kann so ein Fahrzeug überhaupt nicht zugelassen werden.
Für die Begutachtung benötigt man dann noch ein Datenblatt, in dem alle relevanten Daten und Rechtsvorschriften bestätigt sind. So ein Datenblatt bekommt man teilweise über den Fahrzeughersteller, in der Regel aber über die Datenblatt-Stellen der Technischen Prüfstellen. Gerne hilft der mit der Abnahme betraute Sachverständige bei der Beschaffung des Datenblattes.
Change it!
Was muss ich umrüsten?
Diese Frage ist so einfach nicht zu beantworten, da sie vom jeweiligen Fahrzeug abhängt. Einige Punkte haben wir in der Vergangenheit ausführlich behandelt. Grundsätzlich gibt es aber Folgendes zu sagen: Gelbes Standlicht am PKW ist nicht zulässig. Die Hauptscheinwerfer müssen nach EG/ECE geprüft sein oder die Etwa-Wirkung durch ein Lichttechnisches Institut nachgewiesen haben. Der Tacho muss zusätzlich eine KM-Skala bis zur V-max haben. Hinten links und rechts benötigt ihr einen bauartgenehmigten roten, nicht-dreieckigen Rückstrahler. Ab Erstzulassung (EZ) 01.01.1991 benötigt der Wagen eine Nebelschlussleuchte. Ab EZ 01.07.1962 benötigt der Wagen eine Diebstahlsicherung. Ab EZ 01.01.1970 ist auf gelbe Blinkleuchten hinten umzurüsten, allerdings gewähren viele Zulassungsstellen bei Oldtimern jüngeren Datums auch Ausnahmen. Ab EZ 01.01.1990 benötigen die Fahrzeuge eine Leuchtweitenregulierung beziehungsweise eine Ausnahme, wenn diese nicht nachrüstbar ist. Fahrzeuge mit Xenonlicht benötigen zusätzlich zur Leuchtweitenregulierung auch eine Scheinwerferreinigungsanlage. Alle Pkws, egal wie alt, benötigen mindestens einen linken Außenspiegel und eine Warnblinkanlage.
Für diverse Dinge können Ausnahmen erteilt werden. Ausführlich ist das im „Merkblatt für den Import von Importfahrzeugen“ beschrieben, welches man in der StVZO findet.
Beim individuellen Fahrzeug hilft letztendlich aber die Technische Prüfstelle weiter.
That’s it?
Im Grunde ja. Wenn ihr das positive Gutachten in der Hand haltet, könnt ihr zur Genehmigungsbehörde gehen. Besitzt ihr ein Neufahrzeug, muss dem Wagen erst einmal eine Genehmigungsnummer zugeteilt werden. In manchen Bundesländern geht das nur an wenigen Stellen, hier informiert euch bitte bei eurer Zulassungsstelle. Ähnlich müsst ihr verfahren, wenn ihr Ausnahmen habt. Ist diese Hürde genommen, steht der Zulassung nichts mehr im Wege!
Weiter Infos im Web:
www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge bietet viele Informationen zum Fahrzeugimport, hier findet man auch die Datenblattstelle des TÜV SÜD
www.kba.de ? Die Seite des Kraftfahrtbundesamtes mit vielen Informationen rund um die Fahrzeugzulassung
www.zoll.de ? Damit es keine bösen Überraschungen bei der Verzollung gibt!
„Certificate of Origin“ ? So kann das US-Papier bei einem Neuwagen aussehen
„Certificate of Title“: Wenn der Wagen gebraucht ist, gibt es einen „Certificate of Title“ als Eigentumsnachweis
Vorsicht ist bei Fahrzeugen mit „Salvage Title“ geboten, die Fahrzeuge hatten in der Regel wirtschaftliche Totalschäden
Beispiel Dodge Ram: die volle Umrüstung am Fahrzeugheck ? gelbe Blinker, Nebelschlussleuchte und geprüfte Rückstrahler
Cadillac 1965: Die volle Umrüstung an der Front mit bauartgenehmigten Hauptscheinwerfern mit weißem Standlicht. Der kleine Kennzeichenausschnitt führt bei manchen Regierungsbezirken zu Diskussionen.
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