Feb 04, 2013 Street-Magazine Technik/TÜV Tipps Kommentare deaktiviert für Suicide Doors
Selbstmordgefahr?
Isabel B. schreibt: Liebes Street Team, wir restaurieren gerade eine Lincoln Continental Baujahr 1965. Dieser Wagen hat bekanntlich die hinteren Seitentüren hinten angeschlagen, also sogenannte „Suicide Doors“. Nun habe ich gehört, dass solche Türen in Deutschland nicht zulässig sind. Warum hat es dann der Rolls Royce Phantom oder auch diverse Oldtimer?
Markus Tappert, Sachverständiger bei TÜV HANSE sagt hierzu: Hallo Isabel, danke für deinen Beitrag. Ja, der Lincoln Continental hatte bis 1969 als letzter Vertreter seiner Gattung hinten angeschlagene Türen. Der große Vorteil dieser Türen besteht im sehr bequemen Aus- und Einsteigen. Den Namen „Selbstmördertüren“ erlangte diese Art Türen aber nicht grundlos! Bei manchen Fabrikaten reichte bereits der Fahrtwind an einer nicht vollständig geschlossenen Türe aus, diese auf und dann aus den Angeln zu reißen, sehr zum Leidwesen der Insassen. Aus diesem Grunde fordert die StVZO seit dem 01.07.1963 in §35e, dass die Scharniere an Seitentüren bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h in Fahrtrichtung vorne angeschlagene sein müssen. Die einzige Ausnahme sind Doppeltüren, bei der die hintere Türe durch die vordere Türe gehalten wird. Man findet das zum Beispiel am Saturn SC1. Also gab es erst einmal lange nur vorne angeschlagene Türen, bis BMW bei Rolls Royce im Jahr 2003 dem Phantom wieder frisches Leben einhauchte.
Auch wenn das erste Phantom Modell 2003 meines Wissens noch mit einer Ausnahmegenehmigung zugelassen wurde, sind aktuell hinten angeschlagene Türen wieder zulässig. Möglich macht dies die internationale Harmonisierung, denn alternativ zur StVZO sind Fahrzeuge auch zulässig, wenn sie die entsprechenden Vorschriften der EG oder der ECE erfüllen (www.bmvbs.de). In ECE R11 sind die Anforderungen an Türverschlüsse und Türaufhängungen geregelt. In Absatz 6.1.5.4 findet man die Zulässigkeit hinten angeschlagener Seitentüren. Bevor alle Hot Rodder und Customizer jetzt in Jubel ausbrechen, sei aber gesagt, dass die Anforderungen an die Türverschlüsse und Türaufhängungen in der ECE recht umfangreich sind und der Nachweis nicht leicht zu erbringen ist. Darüber hinaus müssen an hinten angeschlagene Seitentüren auch zwei wichtige Auflagen eingehalten werden, die eigentlich nur durch moderne Elektronik zu erfüllen sind. So muss der Türinnengriff ab einer Geschwindigkeit von 4 km/h deaktiviert werden, und es muss eine Warneinrichtung für die Türschließung dieser Türe vorhanden sein.
Was bedeutet dies aber für die Praxis?
An Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor dem 01.07.1963 dürfen Seitentüren ohne weitere Auflagen hinten angeschlagen sein. Ab dem 01.07.1963 dürfen hinten angeschlagene Seitentüren ohne Ausnahmegenehmigung verbaut sein, wenn sie den Anforderungen der ECE R11 entsprechen. Erfüllen sie nicht die Anforderungen der ECE R11, ist eine Zulassung nur über eine Ausnahmegenehmigung möglich. Liebe Isabell, kommen wir nun wieder zu deiner Ausgangsfrage zurück. Auf deinen Lincoln trifft der letzte Fall zu, und du benötigst eine Ausnahmegenehmigung für die hinteren Türen. Normalerweise bekommst Du eine solche Abnahme im Rahmen der Begutachtung nach §21 und §23 StVZO bei der Technischen Prüfstelle, welche je nach Bundesland im Detail anders sein kann.
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