Dez 13, 2011 Street-Magazine Technik/TÜV Tipps Kommentare deaktiviert für Zündschloss
Mitch schreibt: Liebes Street-Team, liebe TÜV-Hanseler, ich musste bei der Begutachtung meines Dodge Polara Baujahr 1970 das Lenkradschloss ausbauen, obwohl es intakt war, da es zu früh einrastet. Kann das denn sein?
TÜV Hanse schreibt: Lieber Mitch, die Funktion deines Lenkradschlosses können wir natürlich nicht per Ferndiagnose überprüfen, dennoch können wir ein paar grundlegende Dinge sagen, und du kannst selbst überlegen, ob es auf dich zutrifft. Die sogenannte fest eingebaute Diebstahlsicherung ist in Deutschland für Fahrzeuge ab Erstzulassung 01.07.1962 vorgeschrieben. Es gab hier verschiedene Systeme, die bekannteste Alternative zum Lenkradschloss ist die Variante von Saab, bei der das Getriebe blockiert wird, aber auch Panzerzündspulen, die den Strom stilllegen, sind möglich, die EG fordert dann eine Kombination, bei der immer der Zündstrom abgestellt wird. US-Fahrzeuge haben feste Lenkradschlösser erst ab Ende der 60er-Jahre eingeführt. Hat ein Ami noch keine Diebstahlsicherung, dann ist diese als loses Zubehör mitzuführen und es muss gegebenenfalls eine formale Ausnahme genehmigt werden.
Wie funktioniert nun aber die gängige Lenkradsperre? In Europa rastet ein Bolzen erst dann ein, wenn der Zündschlüssel in der Aus-Position mindestens 2 mm aus dem Schloss gezogen wird. Dieser Mechanismus soll verhindern, dass das Schloss bereits beim ausgeschalteten, aber möglicherweise noch rollenden Fahrzeug einrastet, was fatale Folgen haben kann! Hier besteht ein großer Unterschied zu gängigen US-Fahrzeugen. Bei einem Schaltfahrzeug hat man in Amerika, wie auch bei manchen Japanern, einen zusätzliche Sicherungsknopf, der gedrückt werden muss, um in die Sperrfunktion zu geraten. Bei Automatikfahrzeugen rastet das Lenkradschloss häufig bereits ein, wenn der Schlüssel in die Endposition gestellt wird, ohne ihn zu ziehen. Dies mutet erst einmal gefährlich an, bei genauerem Hinsehen findet man aber ebenfalls einen Sicherungsmechanismus: Erst wenn der Wählhebel der Automatik in die P-Position gestellt worden ist, kann der Schlüssel in die Endposition gedreht werden. Sollte das Fahrzeug in der P-Position noch rollen oder der Schlüssel vorher schon in die Endstellung geschaltet werden können, ist etwas gewaltig faul und muss behoben werden! Die Anerkennung dieser Schaltung wird unter den Überwachungsorganisationen unterschiedlich bewertet. Wir sind der Meinung, dass die Vorgaben der zusätzlichen Sicherung gewährleistet sind und auch die Übereinstimmung mit den Anforderungen an die EG gegeben ist, da hier wahlweise zur Variante des Schlüsselabziehens eine „Übersteuereungseinrichtung“ angebracht ist, die das unbeabsichtigte Einrasten verhindert.
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